HAUSORDNUNG
(Gesetzliche
Grundlagen: SCHUG 1986)
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Pflichten der Schüler § 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie angemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen, sich an den verpflichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen. Schüler, die zum Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen angemeldet sind, haben auch den Betreuungsteil regelmäßig und pünktlich zu besuchen. (2) Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters, eines Abteilungsvorstandes, eines Fachvorstandes oder eines Lehrers, an Höheren Internatsschulen auch eines Erziehers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist. |
Hausordnung BG,BRG,BORG OBERPULLENDORF
Die Hausordnung beruht auf den obgenannten §§ des Schulunterrichtsgesetzes und den Grundsätzen des auf einem Leitbild beruhenden Programms des BG, BRG und BORG Oberpullendorf.
Ø Die Schüler gehen vom Haupteingang direkt in die Garderobe. In den Klassenkojen werden die Straßenschuhe abgelegt und Hausschuhe angezogen. Die Sohlen der Hausschuhe dürfen nicht abfärben!
Ø Für die Verwahrung der Hausschuhe sind die Stahlspinde oder Schuhsäcke zu benützen.
Ø Wertgegenstände und Geld müssen in den Spinden aufbewahrt werden!
Ø Die Anmietung der Spinde ist verpflichtend!
Ø Die Garderoben dienen nur zum Umkleiden. Sie sind kein Aufenthaltsraum.
Ø Der Verkauf von Speisen und Getränken findet durch Elternvertreter im Mehrzweckraum statt Die Öffnungszeiten des Buffets sind im Mehrzweckraum angeschlagen.
Ø Die Becher und Gläser dürfen nicht in die Klassen mitgenommen werden.
Ø Die Flaschen des Getränkeautomaten sind zu den Kisten beim Automaten zurückzubringen.
Ø Mitgebrachte Flaschen sind aus der Schule mitzunehmen.
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1. Stunde |
07:50 – 08:40 |
6. Stunde |
12:35 – 13:25 |
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2. Stunde |
08:45 – 09:35 |
7. Stunde |
13:30 – 14:20 |
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3. Stunde |
09:40 – 10:30 |
8. Stunde |
14.20 – 15:10 |
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4. Stunde |
10:45 – 11:35 |
9. Stunde |
15:10 – 16:00 |
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5. Stunde |
11:40 – 12:30 |
10. Stunde |
16:00 – 16:50 |
Ø Die Schüler sollen die Pausen zur Erholung und Vorbereitung auf den Unterricht nützen.
Ø In der großen Pause wird empfohlen sich im Bereich der Pausenhallen zu bewegen. Dabei muss auf die körperliche Sicherheit der Beteiligten absolut Rücksicht genommen werden.
Ø Bei trockenem Wetter dürfen die Außenhöfe benützt werden.
Ø Mit dem Gong enden die Pausen. Die Schüler kehren in die Klassen zurück. Die Klassentüren werden geschlossen.
Ø Für Stunden am Vormittag, in denen laut Stundenplan kein Unterricht stattfindet gilt die Aufsichtspflicht. Die Schüler der Unterstufe halten sich während dieser Zeit in der oberen Pausenhalle auf und werden beaufsichtigt. Schüler ab der 7. Schulstufe können in dieser Zeit unbeaufsichtigt bleiben. Schüler ab der 10. Schulstufe dürfen das Schulgebäude während der Freistunden verlassen. Die Erziehungsberechtigten werden bis zum Ende der 2. Unterrichtswoche mittels Mitteilungshefts nachweislich in Kenntnis gesetzt.
Ø Eine freie Stunde zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht gilt als Mittagspause und wird nicht beaufsichtigt.
Ø Wenn Schüler Räume anderer Klassen benutzen, so haben sie diese sauber zu halten und das Eigentum der Mitschüler unangetastet zu lassen.
Ø Haben Schüler in Sonderlehrsälen Unterricht, so haben sie in den entsprechenden Pausenhallen auf die Lehrer zu warten. Dabei darf der Unterricht in anderen Klassen keinesfalls gestört werden.
Ø Sonderlehrsäle dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.
Ø In jeder Klasse hängt eine Anweisung für den Katastrophenfall (Fluchtplan).
Ø Das richtige Verhalten wird 2x im Jahr geübt.
Ø Bei Ertönen des Alarms (mehrmaliger Gong, Sirene) haben die Schüler die Unterrichtsräume und das Gebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg zu verlassen und zu den gekennzeichneten Sammelplätzen zu gehen. Die Klassenlehrer schalten das Licht ein und verlassen zuletzt die Klassen mit dem Klassenbuch. Die Klassentüren und Fenster werden geschlossen.
Ø Schulsachen und Garderoben bleiben im Haus.
Ø Ist kein Lehrer anwesend, haben die Schüler den Fluchtweg allein zurückzulegen.
Ø Schüler und Lehrer verharren bei den Sammelplätzen und warten auf weitere Anweisungen.
Ø Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Schulbücher etc.) schonend zu behandeln.
Ø Hat ein Schüler Schuleigentum oder fremdes Eigentum im Schulbereich beschädigt, so hat er dies unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Ø Ebenso sind alle Beschädigungen im Schulbereich, welche die körperliche Sicherheit gefährden zu melden.
Ø Für mutwillige Beschädigungen im Schulbereich wird Schadenersatz verlangt.
Ø Unfälle auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen oder bei Schul- und schulbezogenen Veranstaltungen sind unverzüglich bei der Direktion zu melden.
Ø Wertgegenstände haben die Schüler stets mit sich zu führen oder in den Stahlschränken sicher aufzubewahren.
Ø Vor Beginn des Turnunterrichts sind Wertsachen dem Lehrer zur Aufbewahrung zu übergeben.
Ø Verlustig gewordene Wertsachen sind der Direktion unverzüglich zu melden.
Ø Fundsachen sind in der Direktion abzugeben.
Ø Im Schulbereich ist das Rauchen für alle Personen untersagt (entsprechend dem Rundschreiben 3/2006 des bmbwk, Nichtraucherschutz an Schulen).
Ø In der Unterrichtszeit haben Mobiltelefone ausgeschaltet und in den Schultaschen oder Stahlschränken sicher aufbewahrt zu sein.
Ø Die Sprechstunden der Lehrer werden in den Klassen bekannt gegeben. Die Eltern mögen sich zur Sprechstunde anmelden und nach Möglichkeit zu Beginn der Stunde kommen.
Ø Alle Eltern und Schüler können in der Direktion vorsprechen.
Ø In der Schule ist Werbung durch Organisationen und Firmen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und mit Zustimmung des Direktors und des SGA möglich.
Ø Für jede Woche werden vom Klassenvorstand 2 Klassenordner bestimmt.
Ø Aufgaben der Klassenordner:
ü sie sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen
ü sie melden dem Lehrer zu Beginn jeder Stunde die fehlenden Schüler
ü sie melden das Nichterscheinen eines Lehrers nach 5 Minuten in der Direktion
ü sie informieren die Klasse über Änderungen des Stundenplans laut Suppliertafel in der unteren Pausenhalle
ü sie betreuen das Klassenbuch bei einem Wechsel des Klassenraums
ü sie melden dem Klassenvorstand oder der Direktion Verletzungen und plötzliche Erkrankungen von Mitschülern
ü sei melden dem Klassenvorstand oder der Direktion Schäden und Verunreinigungen
ü sie säubern in den Pausen die Tafel
ü sie kassieren Geldbeträge für schulische Veranstaltungen und liefern diese zeitgerecht im Sekretariat ab, sofern der Klassenvorstand nicht einen anderen Schüler mit dieser Aufgabe betraut hat
ü sie sammeln schriftliche Meldungen und ähnliches von den Mitschülern ein und liefern diese gesammelt beim Klassenvorstand oder im Sekretariat ab
Ø Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden die Erziehungsmittel des SchUG angewendet.
Ø Die Einhaltung der Hausordnung wird als Teilbeurteilung in das Verhalten in der Schule eingerechnet.
Ø Die Schüler sind verpflichtet, Mitteilungen der Schule an die Erziehungsberechtigten verlässlich weiterzugeben und die Unterschrift der Erziehungsberechtigten pünktlich in der Schule vorzuweisen.
Ø
Erziehungsberechtigte und Schüler
nehmen die Hausordnung unterschriftlich zur Kenntnis. Die Kenntnisnahme erfolgt
bei Erstverlautbarung, bei Schuleintritt und bei jeder verlautbarten Änderung
der Hausordnung.
Oberpullendorf, 06. 03. 2006
Für den SGA
Dir. Mag. Adalbert Reidinger